Ministerieller Erlass:
17. April 2020
Die aktualisierte Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes NRW sieht die weitere Schließung von Musikschulen bis zum 3. Mai 2020 vor:
„§ 3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:
……
5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen,
….
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft.“
Das Streicher-Atelier bleibt daher weiterhin bis zum 03. Mai 2020 geschlossen.
Der Einzel-Unterricht wird per Skype erteilt.